Sanierung und Modernisierung sind zwei Begriffe, die oft im Zusammenhang mit Immobilien verwendet werden und obwohl sie ähnlich erscheinen mögen, haben sie unterschiedliche Bedeutungen.
Sanierung bezieht sich in der Regel auf Maßnahmen, die durchgeführt werden, um Schäden an einer Immobilie zu beheben und sie in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Dies kann beispielsweise die Reparatur eines undichten Daches, die Beseitigung von Schimmel oder die Behebung von strukturellen Problemen beinhalten. Eine Sanierung ist oft notwendig, um die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner zu gewährleisten oder um die Immobilie den geltenden Bauvorschriften anzupassen.
Modernisierung hingegen bezieht sich auf Maßnahmen, die durchgeführt werden, um eine Immobilie zu aktualisieren und zu verbessern, oft mit dem Ziel, ihren Wert zu steigern. Dies kann beispielsweise die Renovierung der Küche oder des Badezimmers, den Austausch alter Fenster durch energieeffiziente Modelle oder die Installation moderner Heiz- und Kühlsysteme beinhalten. Eine Modernisierung zielt in der Regel darauf ab, den Komfort, die Ästhetik oder die Energieeffizienz einer Immobilie zu verbessern.
Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl Sanierungen als auch Modernisierungen sorgfältig geplant und durchgeführt werden sollten, um sicherzustellen, dass sie den Wert der Immobilie steigern und nicht mindern.
Die Mieterhöhung bei Modernisierung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Gemäß § 559 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Vermieter die jährliche Miete nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen um bis zu 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen. Es ist wichtig zu beachten, dass dies nur für Maßnahmen gilt, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken. Vor einer Modernisierung, die zu einer Mieterhöhung führen kann, muss der Vermieter die Mieter in Textform informieren und die geplanten Maßnahmen begründen. Die Mieterhöhung kann erst nach Abschluss der Modernisierung und nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass die Gesetze und Vorschriften je nach Bundesland variieren können und es ist immer ratsam, einen Rechtsberater zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten
Unter die Modernisierung einer Wohnung fallen Maßnahmen an, die dazu dienen, den Wohnwert der Wohnung nachhaltig zu erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse zu verbessern oder Einsparungen von Energie oder Wasser zu erzielen.
Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen können sein:
Der Einbau von energiesparenden Fenstern oder Türen
Die Installation einer modernen Heizungsanlage
Die Verbesserung der Wärme- oder Schalldämmung
Die Erneuerung von Sanitäreinrichtungen wie Badewanne, Dusche oder Toilette
Die Modernisierung der Elektroinstallationen
Die Umgestaltung von Wohnräumen, z.B. durch das Entfernen von Wänden, um einen offenen Wohnbereich zu schaffen
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Verbesserungen oder Reparaturen als Modernisierungen gelten. Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich dazu dienen, den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherzustellen, fallen nicht unter den Begriff der Modernisierung.